Aktuell
Die Petition zur sofortigen Aufhebung des “Masernschutzgesetzes” bzw. der darin formulierten faktischen Masernimpfpflicht, hat erfreulicherweise das nötige Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht. Insgesamt haben 38.272 Menschen die Petition unterstützt.
Deshalb erfolgt nun eine Anhörung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin.
Dr. Ronald Weikl, stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V. und Koordinator der von der MWGFD initiierten „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ wird zusammen mit der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner am Montag, den 21.09.2026, ab 12:00 Uhr im Deutschen Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101 die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammengestellten Argumente den 26 Abgeordneten des Ausschusses vortragen.
Diese Anhörung kann auch von interessierten Zuschauern vor Ort live mitverfolgt werden, oder auch zuhause per Livestream mitverfolgt werden
Wir freuen uns über möglichst viele interessierte Zuschauer, die uns auch energetisch unterstützen!
Damit wir Sie über ggf. weitere notwendige Aktionen informieren können, tragen Sie sich bitte, so Sie das noch nicht getan haben, mit Ihrer Email-Adresse in der Petitionsunterstützerliste hier auf unserer Webseite ein!
Die folgenden Informationen sind uns vom Sekretariat des Petitionsausschusses zugesandt worden.:
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 18. September 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de, anmelden.
Der Zuschauerbereich fast ca. 120 Plätze.
Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucherinnen und Besucher sowie für Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Livestream: Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de (www.bundestag.de/mediathek) sowie im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live übertragen; im Anschluss wird die Aufzeichnung dauerhaft auf den Seiten des Bundestages im Internet zur Verfügung gestellt.
Zur Vorbereitung der Anhörung unserer Petition zur Aufhebung des Masernschutzgesetzes und der darin formulierten faktischen Impfpflicht haben wir den 26 Abgeordneten des Petitionsausschusses ein 4-seitiges Begleitschreiben mit den wichtigsten Argumenten sowie das Buch „Masernimpfung und Masernschutzgesetz“ der Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner zukommen lassen und deren Lektüre dringend ans Herz gelegt.
In diesem Buch werden umfassend alle wichtigen Fragen und Argumente zu diesem Thema erörtert, wie wir sie auch im Rahmen unserer Petition bzw. in unserem bereits im November 2025 versandten Informationsschreiben an alle Bundestagsabgeordneten vorgetragen haben.
Wir werden den Abgeordneten klarmachen, dass wir mit unserer Petition die Interessen einer täglich größer werdenden Zahl von Menschen (Tausende), die sich bzw. ihre Kinder entgegen den Vorgaben dieses seit März 2020 gültigen Gesetzes aus sehr triftigen und nachvollziehbaren medizinischen Gründen nicht gegen Masern impfen lassen wollen.
Da das Thema Masernimpfpflicht so gut wie jeden Bürger in Deutschland betrifft, nicht zuletzt über eigene Kinder, Enkelkinder, Neffen oder Nichten, und da es um nicht weniger als die Gesundheit der uns anvertrauten Kinder in unserem Land geht, hoffen wir, mit unserer Petition bei allen Abgeordneten auf offene Ohren zu stoßen und einen breiten Konsens und eine parteiübergreifende Zusammenarbeit anzustoßen. Damit soll idealerweise ein zügiges parlamentarisches Verfahren eingeleitet werden, in dessen Folge es schnellstmöglich zur Aufhebung des Masernschutzgesetzes und der darin formulierten faktischen Impfpflicht kommt.
Die AFD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat erfreulicherweise bereits am 07. Juli 2026 einen Antrag auf Ablehnung jeglicher Impfpflichten sowie Aufhebung des Masernschutzgesetzes beim Deutschen Bundestag eingereicht.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194824
https://dip.bundestag.de/vorgang/ablehnung-jeglicher-impfpflichten-aufhebung-des-masernschutzgesetzes/337007