Petition

Erhebe Deine Stimme!

Die Petition zur sofortigen Aufhebung des “Masernschutzgesetzes” bzw. der darin formulierten faktischen Masernimpfpflicht, hat das nötige Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht. Insgesamt haben 38.272 Menschen die Petition unterstützt.

Deshalb erfolgt nun eine Anhörung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin.
Dr. Ronald Weikl, stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V. und Koordinator der von der MWGFD initiierten „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ wird zusammen mit der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner am Montag, den 21.09.2026, ab 12:00 Uhr im Deutschen Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101, Berlin die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammengestellten Argumente den 26 Abgeordneten des Ausschusses vortragen.

Diese Anhörung kann auch von interessierten Zuschauern vor Ort live mitverfolgt werden, oder auch zuhause per Livestream mitverfolgt werden
Wir freuen uns über möglichst viele interessierte Zuschauer, die uns auch energetisch unterstützen!
Damit wir Sie über ggf. weitere notwendige Aktionen informieren können, tragen Sie sich bitte, so Sie das noch nicht getan haben, mit Ihrer E-Mail-Adresse in der Petitionsunterstützerliste weiter unten auf dieser Seite ein!

Die folgenden Informationen sind uns vom Sekretariat des Petitionsausschusses zugesandt worden.:
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 18. September 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de, anmelden.

*Der Zuschauerbereich fast ca. 120 Plätze.
Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt.*

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucherinnen und Besucher sowie für Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Livestream: Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de (www.bundestag.de/mediathek) sowie im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live übertragen; im Anschluss wird die Aufzeichnung dauerhaft auf den Seiten des Bundestages im Internet zur Verfügung gestellt.

Den vollständigen Wortlaut der Petition finden Sie unter dem Formular. Wir garantieren Ihnen natürlich, dass wir die Adressen nicht weitergeben und nur für unsere Aktion zum Masernschutzgesetz nutzen.

* Pflichtfelder

Vollständiger Text der Petition

Die folgende Petition wurde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 03.11.2025 hochgeladen. Sie wurde unter der Petitionsnummer 189940 abgespeichert. Laut telefonischer Auskunft beim Sekretariat des Petitionsausschusses am 04.11.2025 wird normalerweise binnen 6 bis 8 Wochen geprüft, ob die Petition veröffentlicht und freigeschaltet wird. Sie ist bislang aber noch nicht freigeschaltet worden. Auf unsere Nachfrage hin wurde uns mitgeteilt, dass die Petition zur weiteren Prüfung an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet wurde.

Dieser Schritt erscheint aus unserer Sicht ungewöhnlich. Dennoch lassen wir uns davon nicht entmutigen und bleiben weiterhin engagiert an dieser wichtigen Angelegenheit dran.
Wir halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

Wortlaut der Petition:

Wir fordern die sofortige Aufhebung der Masern-Impfpflicht, wie sie im „Masernschutzgesetz“ formuliert ist.
Wir fordern die sofortige Aufhebung des sog. “Masernschutzgesetzes”, bzw. der Masern-Impfpflicht, wie sie im „Masernschutzgesetz“ formuliert ist.

Begründung:
Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen ist in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben.

Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, war die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern waren auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe betrafen meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder.

Die angeblich nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen sind wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern dramatisierend ins Feld geführte, extrem selten auftretende “subakute sklerosierende Panenzephalitis” (SSPE) betrifft, ist bis heute ungeklärt, ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann.

Darüber hinaus werden durch die Impfpflicht wichtige Grundrechte verletzt, wie das in Art. 2.2 GG garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder das in Art 6.2 GG formulierte „Elternrecht“. Auch dies ist ein gewichtiges Argument gegen eine Impfpflicht.

Das seit März 2020 gültige sog. “Masernschutzgesetz” widerspricht den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneidet die Rechte der Kinder und ihrer Eltern. Die darin verankerte Masern-Impfpflicht bzw. Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in unserem Land betrifft, ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich.

Die im Masernschutzgesetz verankerte faktische Impfpflicht gilt für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, sowie für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten.

In der Begründung der Notwendigkeit dieser faktischen Masern-Impfpflicht geht das Bundesministerium für Gesundheit von zahlreichen falschen Annahmen aus, die medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbar sind, wie eine von der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, MWGFD e.V. initiierte Arbeitsgruppe aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen, in einem Informationsschreiben an alle Parlamentarier deutlich dargestellt hat.

Wie bei anderen Impfungen auch, sollte es unseres Erachtens stets allein im Ermessen der Eltern der Kinder bzw. der betroffenen Erwachsenen liegen, ob diese Impfung nach entsprechender Aufklärung und Beratung durch den Arzt des Vertrauens verabreicht wird.